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Mit dem neuen Jugendarbeitfreistellungesetz, das zum 1. April 2017 in Kraft tritt, unterstützt... mehr
Mit dem neuen Jugendarbeitfreistellungesetz, das zum 1. April 2017 in Kraft tritt, unterstützt der Freistaat Bayern die Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit. Im Merkblatt für Freistellungen sind alle relevanten Infos rund um das neue Gesetz übersichtlich und informativ zusammengestellt.
Themen: Bildung, Jugendpolitik und Jugendarbeit
Materialtyp: Flyer
Format: Download – elektronisch