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Die U18-Kommunalwahlen für Kinder und Jugendlichen Die U18-Wahl funktioniert fast wie die... mehr
Die U18-Kommunalwahlen für Kinder und Jugendlichen
Die U18-Wahl funktioniert fast wie die reguläre Wahl – in Wahllokalen mit Stimmzetteln, Wahlkabinen und Wahlurnen. Am 6. März 2020, neun Tage vor den Kommunalwahlen in Bayern, können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, wählen gehen. Mitmachen können ausnahmslos alle Minderjährigen, die sich in Bayern aufhalten.
Themen: Bildung, Jugendpolitik und Jugendarbeit, Partizipation und Demokratie
Materialtyp: Flyer
Format: Download – elektronisch